20 14.2.3 Nichteinhalten eines genügenden Abstands zu einem vorausfahrenden Fahrzeug und Rechtsüberholen eines Fahrzeugs auf der AH.________(Autobahn) Ost, AG.________(Ortschaft) – AI.________(Ortschaft) auf der Höhe km ________ Auf der Videoaufnahme, auf der das vom Beschuldigten gelenkte Fahrzeug erneut mit einem blauen Pfeil markiert ist, ist ab 09:16:48 (vgl. pag. 278) zu sehen, dass der Beschuldigte dem vorausfahrenden Fahrzeug während einer längeren Strecke sehr nahe auffährt.