Da die rechte Fahrspur neben dem auf der linken Fahrspur fahrenden und überholten Fahrzeug jedoch frei war und sich der Beschuldigte dem Fahrzeug mit deutlich höherer Geschwindigkeit näherte, dürfte das Rechtsüberholen nur wenige Augenblicke später abgeschlossen gewesen sein. 14.2.2 Rechtsüberholen eines Fahrzeugs auf der W.________(Autobahn) Süd, AF.________(Ortschaft) – Z.________ (Ortschaft) auf der Höhe km ________ Das fragliche Manöver ist auf der Videoaufnahme ab 09:12:28 (vgl. pag. 278) zu sehen. Das vom Beschuldigten gelenkte Fahrzeug ist wiederum mit einem blauen Pfeil markiert.