18 13.4.4 Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung bzw. trotz entzogenen Führerausweises Es kann vollumfänglich auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1434, S. 48 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung), denen sich die Kammer anschliesst: Gemäss Anzeigerapport vom 20.03.2023 ergaben Abklärungen beim SVSA AE.________ (Kanton), dass dem Beschuldigten der Führerausweis am 28.09.2007 aus medizinischen Gründen für alle Kategorien auf unbestimmte Zeit entzogen worden ist (pag. 273).