Er habe sie immer noch am Jackenkragen gehalten. Sie habe sich auf den Beinen halten können, sie sei nicht umgefallen, sie sei dann einfach draussen gestanden. Auch der Zeuge AA.________ hielt dazu fest, der unbekannte Mann habe die Fahrertüre geöffnet und habe sofort mit dem Herausreissen der Fahrerin begonnen. Diese sei, soweit er habe sehen können, noch angegurtet gewesen, was das Herausreissen erschwert habe. Der Mann habe mehrfach an der Frau gerissen, um sie aus dem Fahrzeug heraus zu zerren. Diese beiden Aussagen stimmen überein, sind glaubhaft und das Gericht stellt auf sie ab.