_ aus dem Auto gezerrt wurde, machte der Beschuldigte keine genaueren Angaben und hielt lediglich fest, er habe sie gezerrt und «genötigt». Den Aussagen von Frau L.________ vom 06.12.2022 und vom 19.01.2023 lässt sich dazu entnehmen, dass der Beschuldigte sie im Bereich des Oberkörpers mit beiden Händen am Jackenkragen gepackt und geschrien habe. Da ihr PW noch gerollt sei, habe sie dann das «P» eingelegt. Er sei die ganze Zeit mitgekommen, sei mitgelaufen und habe an ihr gerissen. Da sie nicht gewusst habe, was machen, habe sie dann den Sicherheitsgurt gelöst. So habe er sie zum Auto herausreissen können. Er habe sie immer noch am Jackenkragen gehalten.