So sagte der Beschuldigte mehrfach aus bzw. hielt in seinen Schreiben zusammengefasst fest, er sei aus dem T.________(Klinik) entwichen, sei über den Wildschutzzaun der W.________(Autobahn) geklettert, habe die Autobahn betreten und habe die ihm entgegenkommenden Fahrzeuge aufzuhalten versucht. Schliesslich sei es ihm gelungen eines der fahrenden Fahrzeuge zu stoppen und eine Frau aus dem Fahrzeug zu zerren. Danach sei er mit dem besagten Fahrzeug ohne Führerschein in Richtung Z.________ (Ortschaft) davongefahren. Zur Art und Weise wie Frau L.________ aus dem Auto gezerrt wurde, machte der Beschuldigte keine genaueren Angaben und hielt lediglich fest, er habe sie gezerrt und «genötigt».