12. Vorbemerkung zur oberinstanzlichen Würdigung des Sachverhalts Die nachfolgenden Erwägungen folgen im Wesentlichen dem Aufbau der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, d.h. die Beweiswürdigung und rechtliche Würdigung betreffend die Vorwürfe vom 6. Dezember 2022 erfolgen jeweils gesondert in drei Sachverhaltsabschnitten: Der erste Sachverhaltsabschnitt behandelt die Geschehnisse, die sich ereignet haben, nachdem der Beschuldigte über die Mauer geklettert ist und die Autobahn betreten hat.