Als ehemaliger Rocker sei es schwierig, zuzugeben, die Kontrolle über das Fahrzeug verloren zu haben. Seit der vorinstanzlichen Hauptverhandlung habe der Beschuldigte zahlreiche Briefe verfasst. Hierbei handle es sich um Briefe, die nicht für die Strafverfolgungsbehörden bestimmt gewesen seien (Verweis auf pag. 1483 f., pag. 1510 f., pag. 1525 f. und pag. 1539 ff.). Der Beschuldigte habe in diesen Briefen die immer gleichlautende und konsistente Aussage gemacht, die keine ernsthaften Zweifel zulasse, dass er damals sehr wohl absichtlich in den Streifenwagen geprallt sei.