Die tatnächsten Aussagen würden nichts darüber aussagen, was ihr Mandant gewollt und sich gedacht habe. Die erst- und oberinstanzlichen Aussagen sowie die Briefe ihres Mandanten würden ein anderes Bild zeichnen. Ihr Mandant habe immer wieder Briefe geschrieben und sich darin geäussert, wie es zur Kollision gekommen sei, und hierbei einen Kontrollverlust geltend gemacht (Verweis auf pag. 64, pag. 1077.2 f., pag. 1111 und pag. 1115). Auch an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung habe er sich dahingehend geäussert (Verweis auf pag. 1209 38 ff.).