ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde (Dispositiv Ziff. I). 2. der Beschuldigte von der Anschuldigung des Führens eines Motorfahrzeuges in nicht fahrfähigem Zustand, angeblich begangen am 06.12.2022 auf der Autobahn zwischen I.________(Ortschaft) und J.________(Ortschaft) ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten freigesprochen wurde (Dispositiv Ziff. II). Il. GERICHTLICHE FESTSTELLUNG