1.1. wegen einfacher Verkehrsregelverletzung, angeblich mehrfach begangen am 06.12.2022 auf der Autobahn zwischen I.________(Ortschaft) und J.________(Ortschaft) durch 1.1.1. Nichtwahren eines ausreichenden Nachfahrabstandes, 1.1.2. Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit sowie 1.1.3. Betreten der Autobahn als Fussgänger; 1.2. wegen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, angeblich begangen am 05.12.2022 in P.________(Ortschaft) durch Konsum von Kokain