6.3 Anträge der Strafklägerinnen und des Strafklägers Rechtsanwalt Dr. E.________ verzichtete für die Strafklägerin 1 und den Strafkläger 2 mit Schreiben vom 13. September 2024 auf eine Teilnahme an der Berufungsverhandlung und stellte schriftlich die folgenden Anträge (pag. 1673 f.; Hervorhebungen im Original): I. FESTSTELLUNG RECHTSKRAFT Soweit die Strafkläger 1 und 2 betreffend sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 09. Januar 2024 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das Strafverfahren gegen den Beschuldigten