3.2 Nötigung, begangen z. N. von L.________; 3.3 Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch; 3.4 Führen eines Motorfahrzeugs ohne Berechtigung; 3.5 Grobe Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen: 3.5.1 durch Rechtsüberholen 3.5.2 durch Nichtwahren eines ausreichenden Nachfahrabstandes zum vorderen Fahrzeug. II. Es sei gerichtlich festzustellen, dass A.________ am 06.12.2022 folgende Taten auf der Autobahn zwischen I.________(Ortschaft) und J.________(Ortschaft) im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat (Art. 19 Abs. 1 StGB): 1. Versuchte schwere Körperverletzung;