6.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellte anlässlich der Berufungsverhandlung vom 3. Oktober 2024 folgende Anträge (pag. 1770 f.; Hervorhebung im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in 3er-Besetzung) vom 09.01.2024 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. Das Strafverfahren gegen A.________ eingestellt wurde wegen