5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde über den Beschuldigten ein Führungsbericht beim Regionalgefängnis O.________ (Ortschaft), datierend vom 20. September 2024, eingeholt (pag. 1696 f.). An der Berufungsverhandlung vom 3. Oktober 2024 wurden med. pract. H.________ als Sachverständiger sowie der Beschuldigte einvernommen (pag. 1731 ff.). Mit Verfügungen vom 16. April 2024, 8. Mai 2024, 13. Mai 2024, 5. Juni 2024 und 8. Juli 2024 wurden diverse Schreiben des Beschuldigten beschlagnahmt und aufgrund potenzieller Beweisrelevanz zu den Akten genommen.