Rechtsanwältin C.________ ihrerseits erhob mit Eingabe vom 29. Juli 2024 keine Einwände gegen einen Anwaltswechsel (pag. 1638 f.). Mit Verfügung vom 21. August 2024 wurde das Gesuch begründet abgewiesen (pag. 1655 ff.). In der Folge teilte Rechtsanwältin N.________ auf Nachfrage der Verfahrensleitung mit, dass das Mandat niedergelegt worden sei (pag. 1664).