Haftakten SK 24 376, pag. 24 ff.) und mit Entscheiden des Zwangsmassnahmengerichts vom 18. August 2023 und 30. Oktober 2023 auf die betreffenden Gesuche nicht eingetreten (pag. 984 ff.; pag. 1119 ff.). Mit Schreiben vom 14. Februar 2024 (Posteingang: 19. Februar 2024) beantragte der Beschuldigte persönlich den vorzeitigen Massnahmenvollzug (pag. 1296), der von der Vorinstanz mit Verfügung vom 20. Februar 2024 gutgeheissen wurde (pag. 1298 f.). In der Folge zog der Beschuldigte seinen Antrag mit Schreiben vom