1493), wobei der Beschuldigte das Urteil mit Ausnahme der Verfahrenseinstellungen (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), des Freispruchs (Ziff. II. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie der Höhe der amtlichen Entschädigung (Ziff. V. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) anfocht. Die Generalstaatsanwaltschaft sowie die Strafklägerin 1, D.________ (nachfolgend: Strafklägerin 1), und der Strafkläger 2, F.________ (nachfolgend: Strafkläger 2), die beiden Letzteren vertreten durch Rechtsanwalt Dr. E.__