2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwältin C.________ namens des Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) am 19. Januar 2024 Berufung an (pag. 1279). Mit Schreiben vom 17. Januar 2024 (Posteingang: 23. Januar 2024) meldete der Beschuldigte zudem persönlich Berufung an (pag. 1268). Die schriftliche Urteilsbegründung (pag. 1387 ff.) wurde dem Beschuldigten mit Verfügung vom 11. April 2024 zugestellt (pag. 1477). Die Berufungserklärung erfolgte fristgerecht am 29. April 2024 (pag. 1493), wobei der Beschuldigte das Urteil mit Ausnahme der Verfahrenseinstellungen (Ziff.