1. A.________ wird in Sicherheitshaft belassen. Vorbehältlich des vorherigen Eintritts der Rechtskraft des Urteils gilt die Sicherheitshaft vorerst bis zum Massnahmeantritt; längstens jedoch bis am 8. April 2024 (Verlängerung vorbehalten). 2. Das DNA-Profil und die erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind 20 Jahre nach dem endgültigen Vollzug der therapeutischen Massnahme (Art. 16 Abs. 6 DNA-ProfilG und Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB) zu löschen. 4 [Eröffnungs- und Mittelungsformel]