1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung; nachfolgend: Vorinstanz) eröffnete am 9. Januar 2024 folgendes Urteil (pag. 1249 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Das Strafverfahren gegen A.________ 1. wegen einfacher Verkehrsregelverletzung, angeblich mehrfach begangen am 06.12.2022 auf der Autobahn zwischen I.________ (Ortschaft) und J.________ (Ortschaft) durch 1.1. Nichtwahren eines ausreichenden Nachfahrabstandes; 1.2. Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit sowie 1.3. Betreten der Autobahn als Fussgänger;