9. Zu eröffnen: - der Verurteilten - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland/Gesuchstellerin - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; Urteil mit Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV), Migrationsdienst des Kantons Bern (nur Dispositiv)