6 Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: 1. Das Revisionsgesuch wird gutgeheissen. 2. Der Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 19. April 2023 (BM 23 11968) wird aufgehoben. 3. A.________ wird von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch grobe Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 9. Januar 2023 um 12:15 Uhr in B.________, C.________strasse, freigesprochen. 4. Die Kosten des Verfahrens BM 23 11968 von CHF 500.00 werden A.________ auferlegt.