__ seien u.a. dessen Mobiltelefon sowie jenes der Verurteilten ausgewertet worden. Dabei seien auf dem Mobiltelefon der Verurteilten zwei Bordkarten festgestellt worden, welche darauf hindeuten würden, dass sich die Verurteilte von 8. Januar 2023 bis 14. Januar 2023 im J.________ (Land) befunden habe. Sodann hätten sich auf dem Mobiltelefon weitere Hinweise darauf befunden, dass die Verurteilte am 1. März 2023 gegenüber der Polizei wider