er, seine Mutter (die Verurteilte) sowie sein Bruder würden mit dem Auto fahren. Bei einer am 1. März 2023 durch die Polizei durchgeführten Einvernahme habe die Verurteilte zu Protokoll gegeben, zur fraglichen Zeit mit dem betreffenden Personenwagen gefahren und für die Geschwindigkeitsüberschreitung verantwortlich zu sein. In der Folge sei am 19. April 2023 der vorliegend interessierende Strafbefehl ergangen. Im Rahmen eines von der Bundesanwaltschaft geführten Strafverfahrens gegen den Bruder des Fahrzeughalters D.________ seien u.a. dessen Mobiltelefon sowie jenes der Verurteilten ausgewertet worden.