6.1 Zur Begründung ihres Revisionsgesuchs bringt die Staatsanwaltschaft vor, am 9. Januar 2023 sei auf der C.________strasse in B.________ eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerorts mit dem PW Renault ________ festgestellt worden. Im Rahmen der anschliessenden Lenkerermittlung durch die Polizei habe der Halter des Personenwagens, D.________ angegeben, er könne nicht sagen, wer den Personenwagen zum fraglichen Zeitpunkt gelenkt habe; er, seine Mutter (die Verurteilte) sowie sein Bruder würden mit dem Auto fahren.