Die Verurteilte wurde mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend CHF 1'800.00, bestraft, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt wurde. Weiter wurde die Verurteilte bestraft mit einer Verbindungsbusse von CHF 600.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf sechs Tage. Zudem wurden ihr die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 500.00 auferlegt (pag. 15). Der Strafbefehl erwuchs nach unbenutztem Ablauf der zehntägigen Einsprachefrist in Rechtskraft.