1. Mit Strafbefehl vom 19. April 2023 wurde A.________ (nachfolgend: Verurteilte) durch die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch grobe Verkehrsregelverletzung (Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit), begangen am 9. Januar 2023 um 12:15 Uhr in B.________, C.________strasse, schuldig erklärt (Verfahren BM 23 11968). Die Verurteilte wurde mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend CHF 1'800.00, bestraft, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt wurde.