24 Abs. 1 lit. a VKD), kostenpflichtig. 17 13. Entschädigung Bei diesem Ausgang des Verfahrens hat die Beschuldigte keinen Anspruch auf Ausrichtung einer Entschädigung. Eine solche wurde denn auch nicht geltend gemacht. 18 VI. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: A.________ wird schuldig erklärt