72 ff.) bzw. mit Vorladung vom 13. Oktober 2023 (pag. 121 ff.) darauf aufmerksam gemacht, dass eine Beurteilung des Falles im Rahmen einer Hauptverhandlung Mehrkosten von CHF 600.00 bzw. CHF 1’200.00 auslösen könne (pag. 26 ff.), womit die hohen Gebühren kaum derart schockierend gewesen sein können, wie es die Beschuldigte geltend machte. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass der angesetzte Verhandlungstermin zweimal abgesetzt werden musste, weil die Beschuldigte jeweils ein Arztzeugnis eingereicht hatte, welches ihr eine Arbeitsunfähigkeit bzw. eine Verhandlungsunfähigkeit attestierte.