11.2 Subsumtion Für die Subsumtion kann ebenfalls vollumfänglich auf die korrekten Ausführungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. 224 f., S. 15 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Gemäss Beweisergebnis wurde die relevante Wegweisungsverfügung der Beschuldigten individuell und unter explizitem Hinweis auf die Strafdrohung und die Anfechtungsmodalitäten mündlich eröffnet, wobei insbesondere auch die mündliche Form nicht zu beanstanden ist.