Der Zeuge J.________ gab zwar auch zu Protokoll, es bestehe durchaus die Möglichkeit, dass Unbeteiligte in einen Kessel geraten würden, dies jedoch vor allem dann, wenn ein Tram oder ein Bus ankomme und aussteigende Personen direkt in einen geschlossenen Kessel geraten würden (pag. 166 Z. 31 ff.). Die Beschuldigte machte eine solche Situation nie geltend, sondern führte aus, sie seien zum Bahnhofseingang gegangen und hätten dort gewartet bzw. die Zugverbindungen geprüft, als sie eingekesselt worden seien (pag. 161 Z. 6 ff.).