Auch wenn die Beschuldigte das erste Mal in D.________ war, wäre es ihr möglich gewesen zu erkennen, dass sie auf der anderen Strassenseite via L.________(Gebäude) oder gar via Umweg hinter der M.________ (Kirche) durch zum Bahnhof hätte gelangen können. Stattdessen wurde die Beschuldigte zusammen mit ihrer Freundin unter dem G.________(Dach) erneut von der Polizei eingekesselt, was sich einzig damit erklären lässt, dass sie sich bewusst an diesem Ort aufgehalten hatte. Dafür sprechen auch hier die glaubhaften Aussagen der beiden Zeugen.