Dass die Beschuldigte ein bis zwei Stunden später am Bahnhof erneut von der Polizei eingekesselt wurde, kann daher kaum Zufall sein. Hinzu kommt und wie von der Vorinstanz zutreffend ausgeführt, dass es für die Beschuldigte durchaus andere Wege gegeben hätte, in den Bahnhof D.________ bzw. zu den Geleisen zu gelangen, als direkt unter dem G.________(Dach) hindurch zu gehen, wo sich wiederum eine grosse Anzahl von Menschen sowie eine Vielzahl von Polizisten und deren Fahrzeugen befunden hatte.