11 kende Person wäre – wäre sie denn auch tatsächlich zu Unrecht von der Polizei eingekesselt worden – dieser Aufforderung umgehend nachgekommen und hätte sich auf direktem Weg an den Bahnhof bzw. auf den Nachhauseweg gemacht. Dass die Beschuldigte ein bis zwei Stunden später am Bahnhof erneut von der Polizei eingekesselt wurde, kann daher kaum Zufall sein.