Die Beschuldigte gab selber an, sich nicht mehr erinnern zu können, eine solche Durchsage gehört zu haben. Da sie jedoch gemäss eigenen Angaben mitbekommen haben will, wie sowohl auf Französisch wie auch auf Deutsch die Durchsagen gemacht wurden, es würden nun Identitätsfeststellungen durchgeführt werden, ist davon auszugehen, dass sie auch die vorgängigen Durchsagen mitbekommen hatte, sich aber offenbar bewusst nicht von der Örtlichkeit entfernt hatte, andernfalls sie nicht im Kessel 1 gelandet wäre.