und J.________ an der erstinstanzlichen Verhandlung ist als erstellt zu erachten, dass die Polizei unmittelbar vor der Einkesselung noch Durchsagen machte, um jenen Personen, die nicht zur Kundgebung gehörten, zu ermöglichen, die Örtlichkeit zu verlassen. Die Beschuldigte gab selber an, sich nicht mehr erinnern zu können, eine solche Durchsage gehört zu haben.