Auch für die Kammer sind die Aussagen der Beschuldigten absolut unglaubhaft und wenig nachvollziehbar. Dass sie zusammen mit ihrer Freundin beim B.________(Platz) lediglich ein Sandwich am Essen war, ohne zu bemerken, wie sich eine Gruppe von immerhin rund 200 Personen versammelt hatte und auch bereits eine Vielzahl von Polizisten mit ihren Fahrzeugen vor Ort war bzw. nichts darauf hingedeutet haben soll, dass eine Demonstration in der Vorbereitung war, ist schlicht nicht glaubhaft. Gestützt auf die schlüssigen Aussagen der beiden Polizisten bzw. Zeugen H.________ und J.________