___ zu fahren, wo sie wohne, und habe sich Zeit genommen, den Markt noch zu besuchen. Als sie etwa zwei Stunden später am Bahnhof angekommen sei, habe die Polizei die Anwesenden erneut umringt und (zum zweiten Mal) ihre Personalien aufgenommen. Sie habe den Polizisten noch zu erklären versucht, dass sie ihren Zug nach K.________ nehmen wolle, diese hätten ihr aber gesagt, dass sie nichts tun könnten (pag. 236 ff.). Auch in ihrer Berufungsbegründung vom 4. Juni 2024 führte die Beschuldigte aus, an diesem Tag mit ihrer Freundin I.________ ohne die Absicht, an einer politischen Demonstration teilzunehmen, nach D.________ gereist zu sein.