7 ten habe. Sie könne sich jedenfalls entgegen ihrer ersten schriftlichen Angaben nicht sofort zum Bahnhof begeben haben, zumal selbst ein gemütlicher Fussmarsch vom B.________(Platz) zum Bahnhof D.________ kaum länger als 20 Minuten dauere. Im Widerspruch zu ihren ersten schriftlichen Angaben habe die Beschuldigte in der Hauptverhandlung denn auch zu Protokoll gegeben, sie habe sich nach der Entlassung aus dem Kessel auf dem B.________(Platz) zunächst auf die Toilette begeben, dann seien sie durch D._____