Anschliessend sei sie durch den Polizisten J.________ aus dem Kessel heraus angehalten und einer erneuten Personenkontrolle unterzogen worden, wobei sie spontan geäussert habe, dass sie auf dem Weg zum Bahnhof versehentlich in den Kessel geraten sei. Die Beschuldigte habe unbestrittenermassen keine Gesichtsmaske getragen und dies damit begründet, unterwegs gewesen zu sein und die Maske deshalb in ihrer Tasche mitgeführt zu haben. Nach der Personenkontrolle sei sie entlassen und erneut auf die zuvor ausgesprochene Wegweisung aus dem Gebiet der Gemeinde D.________ aufmerksam gemacht worden.