__ abzustellen, wonach er gerade wegen seiner Sprachkompetenz am besagten Tag stark eingespannt worden sei, um die Anhaltungskarten auszufüllen und den Leuten die Situation zu erklären, zumal fast ausschliesslich französischsprachige Personen vor Ort gewesen seien. Die Vorinstanz führte weiter aus, die Beschuldigte sei gemäss Anzeigerapport vom 1. Juni 2021 um 17:06 Uhr beim Bahnhof D.________ ein weiteres Mal zusammen mit Kundgebungsteilnehmenden durch die Polizei eingekesselt worden (Kessel 4). Anschliessend sei sie durch den Polizisten J.___