83 PolG bis am Sonntag, 21. März 2021, 24:00 Uhr, aus der Innenstadt und/oder Gemeinde D.________ weggewiesen worden seien, unter Hinweis auf die Straffolgen gemäss Art. 292 StGB. Dabei sei jeder kontrollierten Person der eingangs erwähnte Text [«Sie werden hiermit aufgefordert, die Örtlichkeit zu verlassen. Diese Wegweisung stellt eine amtliche Verfügung nach Art. 83 PolG dar. Wer sie nicht befolgt, wird wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung nach Art. 292 StGB angezeigt und kann mit Busse bestraft werden.»] in der jeweiligen Sprache ab der Anhaltungskarte vorgelesen worden. Nichts Anderes gehe aus den edierten Anhaltungskarten hervor. Auch der Zeuge H.______