Vor allem jedoch seien die Aussagen der Beschuldigten, wonach sie überhaupt nicht wahrgenommen habe, dass auf dem B.________(Platz) eine Demonstration stattgefunden habe, äusserst unglaubhaft. Dass sie einfach ganz plötzlich von «vielen Polizisten» eingekesselt worden sei, ohne zuvor irgendwelche Anhaltspunkte, insbesondere auch keine Ansammlung von 200 Personen, wahrgenommen zu haben, sei schlicht nicht plausibel. Die Behauptung, sie habe die Anwesenheit von rund 200 Menschen nicht bemerkt, sei bereits für sich höchst unglaubhaft.