5 cher sie in K.________ in den Zug gestiegen, sie gemeinsam mit I.________ am B.________(Platz) eingetroffen sei, sie aus der Einkesselung am B.________(Platz) entlassen worden sei, noch zum genauen Ort, wo sie nach der Entlassung aus der Einkesselung am B.________(Platz) eine Toilette aufgesucht habe bzw. zur Uhrzeit, wann genau sie schliesslich wieder zum Bahnhof gelangt sei, Aussagen tätigen können. Vor allem jedoch seien die Aussagen der Beschuldigten, wonach sie überhaupt nicht wahrgenommen habe, dass auf dem B.________(Platz) eine Demonstration stattgefunden habe, äusserst unglaubhaft.