_ über die Kundgebung vom 20. März 2021 in D.________ bei (pag. 250 f.), der aufzeigen soll, dass die Kundgebung von der Polizei im Keim erstickt worden sei und dass wenig Transparente sichtbar gewesen seien (pag. 248 f.). Da neue Beweise im vorliegenden Verfahren jedoch nicht vorgebracht werden können (vgl. Ziff. 6 nachfolgend), sind sowohl das Arztzeugnis als auch der beigelegte Artikel für die Kammer unbeachtlich. 5. Antrag der Beschuldigten Die Beschuldigte beantragte in ihrer Berufungserklärung vom 24. April 2024 einen vollumfänglichen Freispruch (pag. 237).