236 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 2. Mai 2024 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 243 f.). 3. Gesuch um Beiordnung einer amtlichen Verteidigung Mit Berufungserklärung vom 24. April 2024 ersuchte die Beschuldigte um Beiordnung einer französischsprechenden amtlichen Verteidigung für das oberinstanzliche Verfahren (pag. 236 ff.). Dieses Gesuch wurde mit Verfügung vom 30. April 2024 abgewiesen. Für die Begründung wird auf die Verfügung verwiesen (pag. 239 ff.).