2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Beschuldigte mit Eingabe vom 13. Dezember 2023, bei der Vorinstanz eingelangt am 19. Dezember 2023, fristgerecht Berufung an (pag. 189). Nachdem den Parteien mit Verfügung vom 10. April 2024 die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt und die Beschuldigte aufgefordert wurde, innert 20 Tagen eine schriftliche Berufungserklärung beim Obergericht des Kantons Bern einzureichen (pag. 210 ff.), langte diese frist- und formgerecht am 26. April 2024 bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland bzw. am 29. April 2024 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 236 ff.).