_, schuldig. In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen verurteilte die Vorinstanz die Beschuldigte zu einer Übertretungsbusse von CHF 340.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf drei Tage, sowie zu den Kosten für das erstinstanzliche Verfahren von insgesamt CHF 3'680.10 (pag. 183 ff.).