1. A.________ hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwalt B.________ für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 65'571.40 (inkl. Übersetzungskosten von CHF 1'978.70 und diesbezügliche Mehrwertsteuer von CHF 152.40) im Umfang von 85 %, ausmachend CHF 53'924.25 (exkl. Übersetzungskosten und diesbezügliche Mehrwertsteuer) zurückzuzahlen sowie Rechtsanwalt B.________ die entsprechende Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von CHF 11'319.11 zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aStPO).